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Wie werde ich Falkner?

Wer sich aktiv mit Falknerei, also mit der Jagd mit Greifvögeln (Beizjagd) auf freilebendes Wild be- schäftigen will, muß rechtliche und praktische Voraussetzungen erfüllen. Zu den rechtlichen Vor- aussetzungen gehören das Bestehen der Jäger- und der speziellen Falknerprüfung, das Recht der Jagdausübung, der Legalitätsnachweis für den Vogel und je nach Bundesland eine Gehegegenehmi- gung für die Unterbringung des Vogels.
An praktischen Voraussetzungen muß ausreichende Jagdgelegenheit auf für Beizjagd geeignetes Wild, genügend Platz im Garten mit gut gebauten Haltungseinrichtungen (Voliere oder Flugdraht- anlage), regelmäßig viel Zeit bei Tageslicht für die Pflege und das Training des Vogels und als Wichtigstes Fingerspitzengefühl für den Vogel sowie ausreichendes Wissen und Erfahrung in der praktischen Falknerei vorhanden sein.

Die Voraussetzung im Einzelnen:
Nur wer einen gültigen Falknerjagdschein besitzt, darf die Beizjagd ausüben. Außerdem ist die Haltung von Habicht, Wanderfalke oder Steinadler nur Falknerjagdscheininhabern gestattet. Der Falknerjagdschein darf von den Jagdbehörden nur ausgestellt werden, wenn sowohl Jägerprüfung und Falknerprüfung erfolgreich abgelegt wurden. Für Interessenten/innen, die ausschließlich die Beizjagd und nie die Jagd mit der Schußwaffe ausüben wollen, gibt es die Möglichkeit, eine eingeschränkte Jägerprüfung ohne Schießprüfung zu absolvieren.

Falknerprüfungen werden derzeit in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt.

Die Falknerprüfung:
Bei der Falknerprüfung werden geprüft:

  • Greifvogelkunde und Greifvogelschutz
  • Recht
  • Greifvogelhaltung
  • praktische Beizjagd und Versorgung des erlegten Wildes

Das theoretische Wissen, das in der Falknerprüfung verlangt wird, ersetzt die praktische Erfahrung mit dem Beizvogel nicht. Sinnvoll ist es deshalb, vor der Anschaffung eines eigenen Vogels einige Zeit bei einem praktizierenden Falkner mitzugehen. Die Vorsitzenden der Landesverbände des Deutschen Falkenordens nennen auf Anfrage gerne entsprechende erfahrene Falkner/innen, die Anfänger/innen unter ihre Fittiche nehmen.

Die Erfolgsquote bei den Falknerprüfungen liegt im Mittel bei 50%.

Nach der Falknerprüfung:
Jagdgelegenheit erhält der Falkner, die Falknerin durch die Pacht (oder den Besitz) eines eigenen Reviers, oder durch die Einladung eines Jagdausübungsberechtigten. Da für die Beizjagd nur Nieder- wild in Frage kommt, und die Niederwildbesätze in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich sind, kann es z.T. sehr schwer, oder gar unmöglich sein, in der Nähe des Wohnortes entsprechende Jagdmöglichkeit zu erhalten.

Beizvögel können aus der Zucht in menschlicher Obhut, oder (jedoch nur im Falle des Habichts) durch Naturentnahme mit entsprechender behördlicher Genehmigung, beschafft werden. Da die Greifvogelzucht durch Falkner gut funktioniert, ist eine legale Greifvogelbeschaffung problemlos möglich; die Landesverbände des Deutschen Falkenordens sind ihren Mitgliedern bei der Beiz- vogelbeschaffung behilflich. Gezüchtete Greifvögel kosten etwa so viel, wie Jagdhunde (Welpen).

Die Unterbringung des Beizvogels muß den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Die Mindestvoraussetzungen wurden in einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet, eine entsprechende Broschüre kann dort kostenlos angefordert werden.

Da die Greifvogelhaltung nur im Freien erfolgen kann, ist ein ausreichend großer Garten mit Nachbarn, die die recht laute Stimme des Beizvogels tolerieren, Grundvoraussetzung. Eine tiergerechte Greifvogelhaltung in einer Etagenwohnung ist unmöglich. 

Beizvögel müssen während der Jagdzeit (je nach Beizvogelart und Jagdzeit
der Beute unterschiedlich, maximal von August bis Februar) täglich,
minde- stens aber jeden zweiten Tag, im Freiflug trainiert werden. Da sie
nur bei Tageslicht fliegen, muß die Falknerin, der Falkner täglich mindestens eine Stunde Zeit bei Tageslicht aufbringen, um einen Beizvogel
tiergerecht halten zu können.

Mitglied des Deutschen Falkenordens kann jede/r unbescholtene Bürger/in werden, die/der sich den Grundsätzen des Greifvogelschutzes verbunden fühlt. Für die bloße Mitgliedschaft ist der Falkner- jagdschein nicht erforderlich. Falknerjagdscheinanwärter/innen, die schon vor der Prüfung Mitglied des Deutschen Falkenordens sind, haben dadurch beste Möglichkeiten im Kontakt mit erfahrenen Falknern/innen ihr theoretisches Wissen durch Praxiserfahrungen zu erweitern. Auskunft über die Treffen der Landesverbände und die Aufnahmemöglichkeiten geben die jeweiligen Vorsitzenden.
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