| Wer
sich aktiv mit Falknerei, also mit der Jagd mit Greifvögeln
(Beizjagd) auf freilebendes Wild be- schäftigen will,
muß rechtliche und praktische Voraussetzungen erfüllen.
Zu den rechtlichen Vor- aussetzungen gehören das Bestehen
der Jäger- und der speziellen Falknerprüfung, das Recht
der Jagdausübung, der Legalitätsnachweis für den Vogel
und je nach Bundesland eine Gehegegenehmi- gung für
die Unterbringung des Vogels.
An praktischen Voraussetzungen muß ausreichende Jagdgelegenheit
auf für Beizjagd geeignetes Wild, genügend Platz im
Garten mit gut gebauten Haltungseinrichtungen (Voliere
oder Flugdraht- anlage), regelmäßig viel Zeit bei Tageslicht
für die Pflege und das Training des Vogels und als Wichtigstes
Fingerspitzengefühl für den Vogel sowie ausreichendes
Wissen und Erfahrung in der praktischen Falknerei vorhanden
sein.
Die
Voraussetzung im Einzelnen:
Nur wer einen gültigen Falknerjagdschein besitzt, darf
die Beizjagd ausüben. Außerdem ist die Haltung von Habicht,
Wanderfalke oder Steinadler nur Falknerjagdscheininhabern
gestattet. Der Falknerjagdschein darf von den Jagdbehörden
nur ausgestellt werden, wenn sowohl Jägerprüfung und
Falknerprüfung erfolgreich abgelegt wurden. Für Interessenten/innen,
die ausschließlich die Beizjagd und nie die Jagd mit
der Schußwaffe ausüben wollen, gibt es die Möglichkeit,
eine eingeschränkte Jägerprüfung ohne Schießprüfung
zu absolvieren.
Falknerprüfungen
werden derzeit in den Bundesländern Bayern, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt.
Die Falknerprüfung:
Bei
der Falknerprüfung werden geprüft:
-
Greifvogelkunde und Greifvogelschutz
-
Recht
- Greifvogelhaltung
- praktische
Beizjagd und Versorgung des erlegten Wildes
Das theoretische Wissen, das in der Falknerprüfung verlangt
wird, ersetzt die praktische Erfahrung mit dem Beizvogel
nicht. Sinnvoll ist es deshalb, vor der Anschaffung
eines eigenen Vogels einige Zeit bei einem praktizierenden
Falkner mitzugehen. Die Vorsitzenden der Landesverbände
des Deutschen Falkenordens nennen auf Anfrage gerne
entsprechende erfahrene Falkner/innen, die Anfänger/innen
unter ihre Fittiche nehmen.
Die
Erfolgsquote bei den Falknerprüfungen liegt im Mittel
bei 50%.
Nach
der Falknerprüfung:
Jagdgelegenheit
erhält der Falkner, die Falknerin durch die Pacht (oder
den Besitz) eines eigenen Reviers, oder durch die Einladung
eines Jagdausübungsberechtigten. Da für die Beizjagd
nur Nieder- wild in Frage kommt, und die Niederwildbesätze
in den einzelnen Regionen Deutschlands sehr unterschiedlich
sind, kann es z.T. sehr schwer, oder gar unmöglich sein,
in der Nähe des Wohnortes entsprechende Jagdmöglichkeit
zu erhalten.

Beizvögel können aus der Zucht in menschlicher Obhut,
oder (jedoch nur im Falle des Habichts) durch Naturentnahme
mit entsprechender behördlicher Genehmigung, beschafft
werden. Da die Greifvogelzucht durch Falkner gut funktioniert,
ist eine legale Greifvogelbeschaffung problemlos möglich;
die Landesverbände des Deutschen Falkenordens sind ihren
Mitgliedern bei der Beiz- vogelbeschaffung behilflich.
Gezüchtete Greifvögel kosten etwa so viel, wie Jagdhunde
(Welpen).

Die Unterbringung des Beizvogels muß den Vorschriften
des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Die Mindestvoraussetzungen
wurden in einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitet,
eine entsprechende Broschüre kann dort kostenlos angefordert
werden. |
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Da
die Greifvogelhaltung nur im Freien erfolgen kann, ist
ein ausreichend großer Garten mit Nachbarn, die die
recht laute Stimme des Beizvogels tolerieren, Grundvoraussetzung.
Eine tiergerechte Greifvogelhaltung in einer Etagenwohnung
ist unmöglich.
Beizvögel
müssen während der Jagdzeit (je nach Beizvogelart und
Jagdzeit
der Beute unterschiedlich, maximal von August bis Februar)
täglich,
minde- stens aber jeden zweiten Tag, im Freiflug trainiert
werden. Da sie
nur bei Tageslicht fliegen, muß die Falknerin, der Falkner
täglich mindestens eine Stunde Zeit bei Tageslicht aufbringen,
um einen Beizvogel
tiergerecht halten zu können.
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