Mitgliedschaft
Wenn Sie sich schon
länger für die Falknerei oder Greifvögel
interessieren oder einfach nur zur Unterstützung seiner Ziele
gerne Mitglied im Deutschen Falkenorden werden möchten,
sollten Ihnen die folgenden Informationen nützliche Hinweise
geben.
Mitglied im DFO kann jede natürlich Person werden, die die
Aufgaben und Ziele des DFO anerkennt und unterstützt und sich
dazu den Regeln der Satzung unterwirft.
Der Nachweis der
Jäger- und/oder Falknerprüfung ist für
(noch- oder) nichtjagende Interessenten grundsätzlich kein
Aufnahmekriterium. Antragsteller im Besitz von Greifvögeln
müssen diesen Sachkundenachweis jedoch erbringen.
Der Antrag
auf Mitgliedschaft ist schriftlich
gegenüber dem für den Hauptwohnsitz des Bewerbers
zuständigen Vorsitzenden des Landesverbandes abzugeben (deren
Anschriften finden Sie auf der Homepage
des DFO-Bundesverbandes). Nach Vorlage des Antrages
entscheidet der Landesvorstand über die Mitgliedschaft.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Deutsche
Falkenorden ein Jagdverband und kein Greifvogelhalterverein ist. Der
Artikel "Beschaffung und Haltung von Greifvögeln" der Satzung
ist wesentlich restriktiver gefasst als die bereits strengen
gesetzlichen Vorschriften und erlaubt einem Mitglied nur die Haltung
von zwei Greifvögeln gleich welcher Art. Die Haltung von
Wanderfalken-Hybriden ist grundsätzlich untersagt.
Die Aufnahmegebühr beträgt € 25,- und der
Jahresbeitrag € 80,- (Schüler und Studenten
ermäßigt € 40,-). Der Beitrag
schließt den kostenfreien Bezug des Jahrbuches sowie zweimal
im Jahr des "Tinnunculus" ab dem entsprechenden Berichtsjahr ein.
© DFO
Hessen
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